AGB

VERTRAGSBEDINGUNGEN/HAUSORDNUNG/AGB

Liebe Gäste!

Wir wünschen Ihnen eine erholsame Zeit in unseren Chalets und bitten Sie, dieses Dokument genau zu lesen, da es die Grundlage für unseren Mietvertrag darstellt.

 

  1. Buchungsbedingungen

Eine verbindliche Buchung kommt erst nach Bezahlung der Anzahlung durch den Mieter innerhalb der Zahlungsfrist und Ausstellen der Buchungsbestätigung durch den Vermieter zustande.

Die Buchungsbestätigung wird nach Zahlungseingang per E-Mail versendet.

 

  1. Zahlungsmethoden & Fristen

Eine Anzahlung von 30% des Mietpreises zzgl. einer Kaution von EUR 300.- muss innerhalb von 5 Werktagen nach Angebotslegung beim Vermieter einlangen und kann per Überweisung auf das am Angebot ausgewiesene Konto erfolgen.

Der Restbetrag ist spätestens 8 Wochen vor Mietantritt zu bezahlen.

Der Vermieter kann vom Mietvertrag zurücktreten, wenn die oben genannten Fristen bezüglich des Zahlungseingangs nicht eingehalten werden und behält sich die Geltendmachung seines Schadens vor.

 

  1. Stornobedingungen

Eine Stornierung durch den Mieter kann ausschließlich schriftlich per E-Mail an
urlaub@heidialm-designchalets.at erfolgen.

Folgende Stornogebühren fallen an:

Bis 56 Tage vor Mietbeginn: 30%

Bis 28 Tage vor Mietbeginn: 60%

Bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90%

Weniger als 13 Tage vor Mietbeginn: 100%

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung!

 

Sondersituation Reisewarnung/Pandemiewarnung

Eine kostenfreie Stornierung ist immer dann möglich, wenn

  • … für das Chalet ein behördliches Betretungsverbot gilt.
  • … der Mieter die Reise aufgrund höherer Gewalt wie Ein- und Ausreiseverbote, Grenzschließungen etc. nicht antreten kann.
  • Eine Quarantänepflicht nach Einreise ist KEIN Grund für eine kostenfreie Stornierung, ermöglicht aber eine einmalig kostenfreie Umbuchung auf einen alternativen Termin.
  • Eine Reisewarnung ist KEIN Grund für eine kostenfreie Stornierung, ermöglicht aber eine einmalig kostenfreie Umbuchung auf einen alternativen Termin.
  • Eine Erkrankung des Mieters (egal woran) ist KEIN Grund für eine kostenlose Stornierung. Wir empfehlen diesbezüglich den Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung.

 

  1. Haftung und Kaution

Der Mieter ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden, die in der Zeit entstehen, in der er das Chalet bewohnt, unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von 48 Stunden, dem Vermieter telefonisch oder per e-mail zu melden.

Am Tag Ihrer Ankunft erfolgt die Übergabe der Chalets im Rahmen eines Rundgangs durch unsere Hausverwaltung (siehe Punkt 6. An- und Abreisezeiten).

Sehen Sie sich daher bei Ihrer Ankunft bitte zuerst im gesamten Haus um. Sollten Sie irgendwelche Mängel feststellen oder gar etwas kaputt sein, machen Sie bitte unsere Hausverwaltung darauf aufmerksam oder informieren Sie uns umgehend telefonisch oder per E-Mail.

Trotz aller Sorgfalt können manchmal bei der Abnahme bei Abreise auch Dinge übersehen werden. So können wir den Mangel unmittelbar beheben lassen. Weiters kann so nicht der Eindruck entstehen, Sie hätten den Mangel verursacht.

Bei der Abreise muss das Mietobjekt vom Mieter samt allem Zubehör im gleichen Zustand übergeben werden, wie es beim Empfang übernommen wurde. Der Mieter haftet für die von ihm und den begleitenden Personen angerichteten Schäden, wobei der Beweis des Nichtverschuldens dem Mieter obliegt.

Eine Kaution von EUR 300.- wird mit der Anzahlung überwiesen und dem Mieter innerhalb von 5 Werktagen nach Abreise abzüglich der Ortstaxe sowie allfällig zum Abzug zu bringender Posten rücküberwiesen.

 

  1. Aufenthaltsdauer.

Die Mindestaufenthaltsdauer in unseren Chalets beträgt 2 aufeinanderfolgende Nächte.

Saison- und wochentagsabhängig kann bei Kurzaufenthalten unter 7 aufeinanderfolgenden Nächten ein Kurzbucheraufschlag anfallen, der Ihnen bei Angebotslegung transparent kommuniziert wird.

Umgekehrt gewähren wir gerne Sonderkonditionen für Langzeitaufenthalte, bei mehreren Buchungen im gleichen Kalenderjahr sowie bei Buchung beider Chalets an einem Termin.

 

  1. An- und Abreisezeiten

Sofern schriftlich nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten folgende Zeiten für die An- und Abreise:

Am Anreisetag steht dem Mieter das Chalet ab 16.00 zur Verfügung.

Am Abreisetag ist das Chalet bis 10:00 zu räumen.

Sie erhalten 2-3 Tage vor Anreise einen Code auf Ihr Smartphone gesendet, der Ihnen für die Dauer Ihres Mietverhältnisses den schlüssellosen Zutritt in das Chalet ermöglicht. Für jeden weiteren Gast ist das Erstellen eines eigenen Codes möglich. Zusätzlich bzw. für Gäste ohne Smartphone stellen wir einen individuellen Zahlencode für ein Tastenfeld an der Tür zur Verfügung.

Setzen Sie sich bitte nach Erhalt des/der Codes mit unserer Hausverwaltung vor Ort in Verbindung, um die Modalitäten der Chalet-Übergabe zu besprechen.

 

  1. Maximalbelegung

Im Chalet Rotfuchs gilt eine Maximalbelegung von 6 Personen (max. 4 Erwachsene).

Das Chalet verfügt über ein Master-Schlafzimmer mit einem Familienbett (280 x 200cm) sowie einem Schlafzimmer mit einem Halbhochbett (140 x 200cm).

Die von uns empfohlene Komfortbelegung:
1 Familie mit Kindern oder 2 Paare.
 

Im Chalet Schneehase gilt eine Maximalbelegung von 8 Personen (max. 6 Erwachsene).

Das Chalet verfügt über ein Master-Schlafzimmer mit einem Familienbett (280 x 200cm) sowie zwei Schlafzimmer mit je einem Doppelbett (180 x 200cm).

Die von uns empfohlene Komfortbelegung:
2 Familien mit Kindern oder 3 Paare.


Das Mietobjekt darf nur mit der bei der Buchung angegebenen Personenzahl benutzt und bewohnt werden. Etwaige Änderungen sind dem Vermieter vor Anreise schriftlich mitzuteilen und bedürfen der Zustimmung des Vermieters.

 

  1. Windfang

Der  Windfang ist explizit zur gemeinsamen Verwendung mit dem jeweiligen anderen Chalet gewidmet. Es gibt hier auch keine Seitenteilung zwischen den Chalets, wir setzen auf Ihren Hausverstand und gegenseitige Rücksichtnahme im Sinne einer guten Nachbarschaft.

 

  1. Parken/Garage

Die Garage ist grundsätzlich der gemeinsamen Verwendung mit dem jeweiligen anderen Chalet gewidmet. Die Tore sind mit einem Nummerncode gesichert, der Ihnen kurz vor Ihrer Anreise bekanntgegeben wird. Der Code darf – auch in Ihrem eigenen Interesse – nicht an Dritte weitergegeben werden.  

Die Garage ist beheizt und stellt so eine ideale Lagermöglichkeit für Ski und Skischuhe dar, wenn man das Skidepot bei den Liften nicht nützen möchte.

Die Regale an der linken Garagenwand sind ohne explizite Teilung für beide Chalets gewidmet. Auch hier setzen wir auf gegenseitige Rücksichtnahme.

Pro Chalet stehen ein Garagenplatz sowie ein Parkplatz unmittelbar vor der „eigenen“ Garageneinfahrt zur Verfügung. Es ist darauf zu achten, dass sowohl die freie Zufahrt zum linken Garagenplatz als auch der Zugang zur Treppe durch ein im Freien parkendes KFZ vor dem rechten Garagentor nicht beeinträchtigt wird!

Parken auf der Zufahrtsstrasse ist rund ums Jahr explizit nicht gestattet. Zusätzliche Fahrzeuge können gebührenfrei am Hauptparkplatz bei den Liften geparkt werden (ca. 5 min Fußweg).

Bitte beachten Sie, dass es in der beheizten Garage im Winter zu Staunässe kommen kann, wenn der Schnee von Ihrem KFZ taut – lagern sie deswegen bitte keine empfindlichen Gegenstände direkt auf dem Boden. Ein Schrubber steht Ihnen während Ihres Aufenthaltes zur Verfügung.

Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden an in oder vor der Garage geparkten KFZ sowie vor oder in der Garage gelagerten Gegenständen.

 

  1. Haustiere

Hunde sind uns grundsätzlich willkommen.

Die von uns verrechnete Hundepauschale pro Aufenthalt deckt den erhöhten Reinigungsaufwand, zudem stellen wir ein Hundebett, Näpfe sowie Decken zur Schonung des Sofas sowie der Hundebetten zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie nach Rücksprache auch gerne unsere Gefriertruhe für Futter in der Garage mitverwenden.

Wenn Sie mehr als 2 Hunde oder andere Haustiere mitbringen möchten, bitten wir Sie vorab um eine individuelle Anfrage.

Auch durch Haustiere verursachte Schäden oder Verschmutzungen, die über das gewöhnliche Maß hinausgehen, stellen wir ausnahmslos in Rechnung. Dies gilt auch für die Hundebetten, falls sie durch schmutzige Pfoten, Kauartikel etc. außergewöhnlich verschmutzt sind.

Haustiere dürfen grundsätzlich alle Bereiche des Chalets betreten und dürfen auch mit Ihnen aufs Sofa – allerdings bitte ausnahmslos nur unter Verwendung der von uns zur Verfügung gestellten Decken.

Bitte sorgen Sie dafür, dass sich Ihre Hunde NICHT auf unserem Grundstück lösen. Bitte nehmen Sie sich die Zeit und gehen einige Schritte weiter, die Straße hinunter oder auch nach oben in Richtung Spazierweg.

Wir sind selbst stolze Besitzer von zwei Hunden und wissen, dass versehentlich einmal etwas passieren kann, das muss aber die Ausnahme bleiben.

Bitte denken Sie an die Mieter, die nach Ihnen kommen, möglicherweise mit Kindern, die gerne den Garten nützen möchten. Flecken in der Wiese sind nicht ansehnlich, gelbe Flecken im Schnee äußerst unhygienisch – von Kot ganz zu schweigen. Die Hinterlassenschaften Ihrer Hunde sind jedenfalls ausnahmslos zu entfernen.

Eine Nichtbeachtung dieser Vorgabe führt zum Einbehalten der gesamten Kaution.

Gassibeutel sowie einen Mülleimer finden Sie links vor den Chalets in Richtung Skilifte, bitte bedenken Sie aber, dass Spender und Mülleimer in der Wintersaison regelmässig eingeschneit sind bzw. der Spender von der Gemeinde Reichenau möglicherweise nicht nachgefüllt werden kann.

Weiters ist unbedingt Rücksicht auf gleichzeitig anwesende Nachbarn zu nehmen: der Eingangsbereich/Windfang wird gemeinsam genutzt, Ihre Hunde dürfen den Garten des Nachbarchalets ohne ausdrückliche Zustimmung der anderen Mieter nicht betreten.

 

  1. Inklusivleistungen/Nebenkosten

Der Mietpreis versteht sich als Pauschale und umfasst als Inklusivleistungen:

  • die Chaletmiete samt Standard-Endreinigung
  • Bettwäsche und Handtücher
  • Strom, Heizung, Wasser
  • 1 Restmüllsack der Gemeinde Reichenau pro Woche
  • eine Erstausstattung an Verbrauchsmaterialien (Spülmittel, Spülmaschinentabs, Abwaschlappen, Toilettenpapier und Küchenrollen), die durch uns jedoch nicht ergänzt wird
  • 1 Tiefgaragenplatz sowie 1 Parkplatz im Freien
  • im Winter die Schneeräumung am eigenen Grundstück (bis zur Zufahrtsstraße) am An- und Abreisetag.
  • Im Winter 1 Skidepot pro Chalet (passend für 2 komplette Skiausrüstungen oder 2 Paar Skischuhe und bis zu 4 Paar Ski ohne Stöcke)
     

Zubuchbare Leistungen:

  • Hundepaket: Hundebett, Näpfe, Decken zur Schonung von Sofa und Hundebett
  • Haushaltspaket: großzügig bemessener Vorrat an Verbrauchsmaterialen für den gesamten Aufenthalt (Geschirrspültabs, Waschmaschinen-pods, Spülmittel, Toilettenpapier, Küchenrolle), Kaffeepads und -filter, 1 SodaStream Wassersprudler inkl. CO2 Kartusche
  • Exklusiv-Paket: Exklusiv-Nutzung der Chalets

NICHT INKLUDIERT sind die Ortstaxe sowie die Kosten für etwaig zusätzlich benötigte Müllsäcke der Gemeinde. Diese Kosten werden am Ende Ihres Aufenthaltes von unserer Hausverwaltung abgerechnet und von Ihrer Kaution einbehalten.

 

  1. Rauchen

Unsere Chalets werden strikt als Nichtraucher-Chalets geführt. Rauchen ist demnach nur im Freien gestattet. Bitte entsorgen Sie auch die Asche und die Zigarettenstummel ordnungsgemäß im Restmüll. Eine Missachtung dieser Vorgabe führt zum Einbehalten der gesamten Kaution.

 

  1. Mülltrennung

Die Entsorgung Ihres Restmülls im Sammelzentrum ist nur in den von der Gemeinde Reichenau ausgegebenen Säcke zulässig. Der Vermieter stellt einen Sack pro Woche zur Verfügung. Sollten Sie mehr als die im Mietpreis inkludierten Säcke benötigen, können Sie diese bei unserer Verwaltung anfordern.

Die 120l Säcke finden Sie vorbereitet in der Garage (die Chalet-Zugehörigkeit ist deutlich darauf ausgewiesen).

In die Müllsäcke entsorgen Sie bitte Ihren Restmüll, Plastik, PET-Flaschen etc. außer Glas, Papier und Blechdosen.

Der Müllsack ist letztlich an der Sammelstation an der Hauptstrasse, knapp unterhalb der Abzweigung zur Kärntnerhaussiedlung, zu entsorgen. Dort finden Sie auch Container für Glas, Metall, Papier, etc.

 

  1. Übergabe bei Abreise

Das Haus sowie die Garage sind am Abreisetag besenrein zu übergeben, die Küche muss gereinigt sein. Das Frühstücksgeschirr darf sich bei Ihrer Abreise noch im laufenden Geschirrspüler befinden.

Sonstiges nicht-abgewaschenes oder verstautes Geschirr wird nach Aufwand von der Kaution in Abzug gebracht.

Bitte nehmen Sie sämtliche mitgebrachte Lebensmittel, Hygieneartikel etc. wieder mit nach Hause.

Ihren Müll entsorgen Sie bitte an der zentralen Müllstation an der Hauptstraße (knapp unterhalb der Abzweigung zur Kärntnerhaussiedlung).

Die Entsorgung von zurückgelassenem Müll, Lebensmitteln etc. wird nach Aufwand von der Kaution in Abzug gebracht.

Die Abnahme des Chalets bei Ihrer Abreise planen Sie bitte vor Ort mit unserer Hausverwaltung.

 

  1. Wintersaison – Schneeräumung

Unsere Chalets liegen auf über 1800m Seehöhe im höchstgelegenen Skigebiet Kärntens. Entsprechend schneit es im Winter für gewöhnlich oft und manchmal auch sehr viel in sehr kurzer Zeit.

An Ihrem An- und Abreisetag ist die Zufahrt in die Garage jedenfalls für Sie geräumt. Für die Zeit Ihres Aufenthalts sind Sie selbst für die Schneeräumung verantwortlich. Entsprechende Ausrüstung finden Sie in der Garage vor.

Aus Erfahrung empfehlen wir Ihnen, den Schnee möglichst frisch nach Schneefall zu räumen – je länger er liegen bleibt, desto schwerer und härter wird er und desto schwieriger wird es für Sie, ihn zu bewegen.

Bei Bedarf können Sie auch unseren Hausverwalter kontaktieren, der Ihnen die Zufahrt zur Straße per Schneefräse freiräumen kann. Die Kosten dafür sind jedoch von Ihnen zu tragen.

Die Zufahrtsstraße wird bei Schneefall normalerweise 1 -  2 x täglich von der Gemeinde Reichenau geräumt und/oder freigefräst. Je nach Stärke des Schneefalls und Prioritäten kann es aber auch einige Stunden dauern, bis der Schneepflug zu uns herauf kommt.

Bitte beachten Sie, dass Sie unbedingt ein wintertaugliches KFZ benötigen, um im Hochwinter unsere Chalets sicher und zuverlässig erreichen zu können. Rechnen Sie mit durchgehender Schneefahrbahn von der Abzweigung an der Hauptstraße an bis zu unseren Chalets.

Führen Sie von Oktober bis Mai jedenfalls auch Schneeketten mit. Auf dem Weg zu uns ist eine Spitzkehre zu bewältigen, die bei Neuschnee und wenn die Räumfahrzeuge noch nicht gefahren sind, für Fahrzeuge mit langem Radstand möglicherweise ein schwer zu überwindendes Hindernis darstellt.

Der Vermieter übernimmt keine Garantie für die zeitgerechte Räumung der Zufahrtsstrasse, diese fällt in den Verantwortungsbereich der Gemeinde Reichenau.

 

  1. Außenanlage

Sie können im Sommer und Winter alle Außenbereiche des Grundstückes benutzen, jedoch immer auf eigene Gefahr.

Bitte beachten Sie, dass der Zugang in unsere Chalets nicht barrierefrei gehalten ist!

Der Vermieter haftet nicht für Verletzungen durch Stürze, Stolpern, Ausrutschen etc. Bitte achten Sie insbesondere auf Ihre Kinder und Haustiere, lassen Sie sie nicht unbeaufsichtigt.

Wie so oft gilt auch bei uns: Eltern haften für Ihre Kinder.

 

  1. Einrichtung/Ausstattung

Sämtliche Dinge und Räume, die sich im Haus befinden, sofern sie nicht ausdrücklich als „Privat“ gekennzeichnet sind, dürfen von den Gästen genutzt werden.

Bitte gehen Sie mit den Dingen so um, als wären es ihre eigenen und denken Sie an die Mieter nach Ihnen.

 

  1. Diverses
  • Bitte ziehen Sie nasse und oder schmutzige Schuhe sowie Wander- und Skischuhe entweder im Windfang, spätestens jedoch im gefliesten Vorzimmerbereich aus. Das Betreten aller anderen Räume mit Straßenschuhen ist nicht gestattet.
  • Sportgeräte (Skiausrüstung, Fahrräder etc) müssen bevorzugt in der Garage, notfalls auch im Windfang gelagert werden und dürfen keinesfalls in das Chalet verbracht werden. Bitte nehmen Sie bei Lagerung im Garage und Windfang auf allfällig gleichzeitig anwesende Nachbarn Rücksicht, da diese Flächen explizit gemeinsam genutzt werden.
  • In die Küchenspüle, Toiletten, Waschbecken, Dusche und Badewanne dürfen keine Abfälle, Essensreste, schädliche Flüssigkeiten oder Ähnliches geworfen bzw. geschüttet werden! Vermeiden sie alles, was zu Verstopfungen führen kann (entsorgen Sie bitte keine Hygieneartikel in den Toiletten!)
  • Bitte achten Sie darauf, Fenster und Türen beim Verlassen des Chalets vollständig zu schließen, um Wetterschäden sowie das Betreten durch Dritte zu verhindern. Der Vermieter haftet weder für Einbrüche noch für Schäden, die durch fahrlässiges Verhalten verursacht werden.
  • In der warmen Jahreszeit sind die Schiebetüren im Windfang sowie im Wintergarten unbedingt offen zu halten, da sich die Räume sonst durch die Sonne gefährlich heiß aufheizen können.

 

  1. Wichtige Kontaktinformationen            
     
  • Ihre Vermieter:              
    Familie Meissnitzer        
    +43 681 10314615 (Tel, SMS WhatsApp)             
    urlaub@heidialm-designchalets.at

 

  • Hausverwaltung:
    Stefan Neidhart              
    +43 660 348 17 83

 

  1. Datenschutz

Mit Ihrer Buchung willigen Sie in unsere Datenschutzerklärung ein und genehmigen die Verarbeitung Ihrer Daten zum Zwecke der Abwicklung Ihrer Anfrage, Buchung sowie des Aufenthaltes vor Ort (Hausverwaltung etc).

Wir geben Ihre Daten nicht an unbeteiligte Dritte weiter.